Anfrage
Refresher Brandschutzbeauftragter
Laut DGUV und VFDB muss ein Brandschutzbeauftragter (m/w/d) regelmäßig, innerhalb von 3 Jahren mindestens 16 Unterrichtseinheiten in Form einer Fortbildung bzw. Auffrischung absolvieren.

Fundiert und praxisnah vermitteln wir die Aufgaben des betrieblichen Brandschutzbeauftragten. Dazu zählen vor allem die Unterstützung und Beratung des Unternehmens in sämtlichen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes im Betrieb.

Die 2-tägige Brandschutzbeauftragten-Fortbildung mit 16 (UE)entspricht den Anforderungen der DGUV Information 205-003 sowie den Richtlinien vfdb 12-09/01: 2014-11 (03) und VdS 3111.

Inhalte:

- Feuerwehrpläne
- Erste Hilfe
- Herz-Kreislauf-System des Menschens
- Einsatz AED ( Automatisierter Defibrillator)
- Organisatorischer Brandschutz
- Anlagentechnischer Brandschutz
- Die Feuerwehren
- Einsatzgrenzen
- Begehung von Sprinkleranlagen
- Prüfung von Rettungswegen
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