Anfrage
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator Teil C
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) verpflichtet Bauherren dazu, bei Bauprojekten, an denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber beteiligt sind, abhängig von Art und Umfang des Vorhabens, einen oder mehrere geeignete Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren (SiGeKo) zu benennen. Der SiGeKo trägt maßgeblich dazu bei, sowohl die Planung und Durchführung des Bauvorhabens als auch spätere Arbeiten an der baulichen Anlage durchgehend sicher zu gestalten.

Für diese Aufgaben sind spezielle fachliche Qualifikationen erforderlich, die in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) näher definiert werden. Im Rahmen dieses Lehrgangs erwerben Sie die notwendigen Koordinatorenkenntnisse, um Ihre vielseitigen Aufgaben in der Planungs- und Ausführungsphase kompetent wahrzunehmen. Ergänzend unterstützen Sie praxiserprobte Arbeitshilfen dabei, das Gelernte direkt in der Praxis umzusetzen.

Persönliche Voraussetzungen:
- Baufachliche Ausbildung als Architekt, Ingenieur, Meister, Techniker oder geprüfter Polier
- Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung
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