Anfrage
Sicherheitsbeauftragte - Ausbildung
Das zweitägige Seminar qualifiziert vom Unternehmen beauftragte Mitarbeiter zum Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII.
Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt das Unternehmen dabei, Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und entsprechend darauf zu reagieren, sowie dass erforderliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten eingehalten werden.
Insbesondere muss er sich vom Vorhandensein und von der ordnungsgemäßen Benutzung der persönlichen Schutzvorrichtungen und Schutzausrüstungen überzeugen.

Inhalt:
Rechtliche Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
Unfallverhütung und Unfallauswertung
Gefährdungsbeurteilungen
Probleme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Arbeiten mit Checklisten
Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
Dokumentation im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Gefahrstoffe
Elektrischer Strom
Transport und Verkehr
Arbeiten in großen Höhen, Absturzgefahr
Schweißen, Schneiden und artverwandte Verfahren
Bildschirmarbeit
Argumentationsmethoden

Das Seminar schließt mit einer Prüfung ab. Die Teilnehmer erhalten anschließend ein Zertifikat, das die Qualifikation dokumentiert.

Nach § 22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) werden Unternehmer zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten verpflichtet, wenn im Unternehmen regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte tätig sind.

Ein Auffrischungsseminar sollte laut DGUV Information 211-042 spätestens alle 3-5 Jahre erfolgen.
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