Anschlagen von Lasten Kranschulung
Kranschulung

Beschreibung
Wir bilden Sie nach DGUV Vorschrift 52, DGUV Grundsatz 309-003, DGUV Information 209-013 zum Führen von Portalkranen aus.

Im Rahmen dieses Seminars vermitteln wir Ihnen in einem theoretischen und praktischen Teil alles, was Sie zur fachgerechten und sicheren Handhabung von Portal- und Hallenkranen in Ihrem Betrieb wissen müssen.

So vermitteln Ihnen unsere Ausbilder, wie Sie Lasten sicher heben und mögliche Risiken erkennen können. Im praktischen Teil lernen Sie u.a.:
- die Kontrolle des betriebsbereiten und betriebssicheren Zustandes,
- Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme Ihrer Krananlage
und setzen das Gelernte in praktischen Übungen auf die firmeneigenen Geräte um.

Seminardauer: 1 Tag (je nach Gruppengröße)

Inhalt:
• Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft zum Betrieb von Kranen
• Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften
• Aufgaben und Pflichten des Kranführers
• Kranbaugruppen und Sicherheitseinrichtungen von Kranen
• Kontrolle des betriebsbereiten und betriebssicheren Zustandes
• Pflege und Wartung
• Verhalten bei Störungen
• Persönliche Schutzausrüstungen
• Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten
• Praktische Übungen

Zielgruppe
Alle Personen, die beruflich einen Kran bedienen sollen, mindestens 18 Jahre alt sind und eine körperliche, geistige und charakterliche Eignung für diese Tätigkeit mitbringen.

Von diesen Personen werden gemäß DGUV Grundsatz 309-003 insbesondere folgende Voraussetzungen erwartet:

• das Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge,
• die Fähigkeit, Signale erlernen, umsetzen und anwenden zu können,
• die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln.

Weitere Hinweise
Für die Prüfung wird eine Krananlage (Portal-/Hallenkran) vor Ort benötigt.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten sie einen krantyp- und personenbezogenen Kranführerausweis nach DGUV Grundsatz 309-003.

Um an der Schulung teilzunehmen, muss die körperliche und geistige Eignung durch eine arbeitsmedizinische Vorsorge (Eignungsuntersuchung) gemäß Grundsatz 25 (G25) – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten festgestellt worden sein. Eine schriftliche Bestätigung des Betriebs vor Schulungsbeginn muss vorliegen.


anfragen


evidenz Seminarverwaltung Software