Beauftragte Person nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Beschreibung
Am 02. Juli 2023 ist das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Unternehmen ab 50 Beschäftigten sind verpflichtet die Anforderungen des Gesetzes bis zum 17. Dezember 2023 umzusetzen und eine entsprechende Meldestelle einzurichten.
Um Sie bestmöglich auf dieses Thema vorzubereiten, werden folgende Inhalte in unserem Seminar abgedeckt:
1. Warum ein Hinweisgebersystem?
2. Rechtliche Anforderungen an das Hinweisgebersystem
- welche Verstöße werden betrachtet?
- wer muss eine Meldestelle einrichten?
- wie kann die Meldestelle organisiert werden?
- welche Aufgaben hat die Meldestelle?
- welche Voraussetzungen muss die beauftragte Person erfüllen?
- wie sieht das Meldeverfahren aus?
- wer wird durch das Gesetz geschützt und wer nicht?
- wie soll das System aussehen?
- welche Bußgelder werden verhängt?
3. Datenschutz inkl. DSFA
4. Betriebsrat
5. Der richtige Umgang mit einem Hinweis - Beurteilung eingehender Meldungen
Ziele
Im Rahmen dieses Seminars vermitteln wir Ihnen den sicheren Umgang mit eingehenden Meldungen in Theorie und Praxis. Der theoretische Teil umfasst die Unterweisung in die Regelungen des HinSchG. Im praktischen Teil wird anhand von konkreten Fällen der richtige Umgang mit Meldungen erarbeitet. So sind Sie als Beauftragter für das Hinweisgebersystem umfassend im Gesetz geschult.
Zielgruppe
Alle Personen, die in Unternehmen mit der Bearbeitung von Hinweisen durch den internen Meldekanal beauftragt werden und nach dem Hinweisgeberschutzgesetz entsprechend geschult sein müssen.
Weitere Hinweise
Die Schulung wird in Präsenz durchgeführt. Eine Teilnahme an der Veranstaltung in Form eines Webinars wäre ebenfalls möglich.
Verpflegung: Im Preis sind kostenlose Erfrischungen (Wasser, Apfelschorle), sowie Kaffee und ein Mittagessen enthalten.
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